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RES 2023-2027

Projektauswahlverfahren der RES 2023 - 2027 und Bewertungskriterien

In einer ersten Auswahlphase prüft das Entscheidungsgremium der RAG zunächst die eingereichten Projekte hinsichtlich ihrer Förderwürdigkeit (u. a. entspricht das Vorhaben den Zielstellungen und Handlungsfeldern der Regionalen Entwicklungsstrategie). Die Handlungsfelder der RES „Greizer Land“ dienen dazu, die Zielstellungen der RAG in Schwerpunktbereichen umzusetzen. Projekte und Maßnahmen, die keinem der vier Handlungsfelder entsprechen, werden in der Umsetzung von der RAG nicht unterstützt. Damit wird die Kohärenz zwischen der Entwicklungsstrategie und den ausgewählten Projekten grundsätzlich sichergestellt. Parallel dazu führt der RAG-Vorstand für die eingereichten Projektvorhaben gemeinsam mit dem LEADER-Management und dem Projektträger entweder eine Vor-Ort-Besichtigung durch oder lässt sich vom Antragsteller im Rahmen einer Präsentation das Projekt ausführlich vorstellen. Diese Vorgehensweise hat sich bereits in den vorherigen Förderperioden als sehr praktikabel erwiesen, da dabei die zur Erfüllung der Förderfähigkeit zu erfüllenden Kriterien (z. B. erforderliche Planungen, Baugenehmigungen, aktuelle Kostenvergleiche, Verträge) vorab geprüft werden können.
Nach der Vorabprüfung und der Festlegung, dass die Vollständigkeit der Projektanträge bis zu einem Stichtag erreicht werden kann, werden die eingereichten Projekte vom RAG-Vorstand in einem nächsten Verfahrensschritt dem Auswahlverfahren unterzogen.

Die 12 Bewertungskriterien des Auswahlverfahrens der RES 2023-2027 lauten:
1. Projekt entspricht den Zielstellungen und Handlungsfeldern 1 - 4 der RES 2023-2027
2. Stärkung regionaler Wertschöpfung KMU/Beiträge zu Bioökonomie bzw. Stoffkreisläufen
3. Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen / insbesondere durch junge Unternehmer (U35)
4. Sicherung der Daseinsvorsorge durch Verbesserung der Versorgung und der Infrastrukturen
5. Stärkung der Lebens- und Arbeitsbedingungen einschließlich sozialer und kultureller Angebote
6. Förderung nachhaltiger Energie- und Wärmeversorgungssysteme
7. Umweltschutz bzw. Ressourcenschonung
8. Nutzung der Potenziale der Natur- und Kulturlandschaft
9. Stärkung der touristischen Wettbewerbsfähigkeit (neue Angebote, Infrastrukturen bzw. Kapazitäten)
10. Vernetzung /Synergieeffekte und Kooperation
11. Wissenstransfer / Bildung
12. Bewahrung von Traditionen/ Stärkung der regionalen ländlichen Identität

Innerhalb eines dieser 12 Kriterien können zur Bewertung eines Projektes die nachfolgenden Einstufungen (0 - 2 Punkte) vergeben werden, um den Beitrag der einzelnen Projekte zur Erreichung der Handlungsfeldziele bzw. zur Umsetzung der RES bewerten zu können:
0 - Kriterium nicht genügend erfüllt, bzw. neutral gegenüber dem Projekt,
1 - Kriterium erfüllt bei Umsetzung des Projektes,
2 - Kriterium sehr gut erfüllt bei Umsetzung des Projektes,

Zusätzlich werden alle LEADER Projekte auf die Erfüllung der fünf Querschnittsziele der RES bewertet (Querschnittskriterien Q 1 - Q 5).
Q 1: Hat das Projekt Pilot-/Modellwirkung (Innovation)?
Q 2: Unterstützt das Projekt den Klimaschutz bzw. Anpassungen an den Klimawandel?
Q 3: Unterstützt das Projekt Teilhabe bzw. Gleichstellung?
Q 4: Fördert das Projekt besonders junge Menschen?
Q 5: Förderung gemeinnütziger Initiativen des Ehrenamtes bzw. bürgerschaftlichen Engagements?

Innerhalb eines der fünf Kriterien zu den Querschnittszielen können zur Bewertung eines Projektes die nachfolgenden Einstufungen (0 - 1 Punkte) vergeben werden:
0 - Kriterium nicht genügend erfüllt, bzw. neutral gegenüber dem Projekt,
1 - Kriterium erfüllt bei Umsetzung des Projektes.

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